Was darf ich alles absetzen ?
Werbungskostenabzug für Anti-Mobbing-Kurs
Viele Arbeitnehmer werden an ihren Arbeitsplätzen von Kollegen oder Chefs systematisch gemobbt. Wer Hilfe in Anti-Mobbing-Kursen sucht, kann die hierbei anfallenden Kosten zumindest nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen als Werbungskosten absetzen.
In dem Streitfall vor den Niedersächsischen Richtern ging es um einen Beamten, dem ein anderes Aufgabengebiet zugewiesen wurde. Nachdem er dagegen vor dem Verwaltungsgericht vorging, fühlte er sich insbesondere von seinen Vorgesetzten vorsätzlich schikaniert. Um sein Beamtenverhältnis nicht zu gefährden, suchte er Hilfe in einem Anti-Mobbing-Kurs. Das FG Niedersachsen erkannte die Fahrtkosten zu Gruppenbesprechungen von Selbsthilfegruppen und die Mitglieds- und Lehrgangsgebühren als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit an. Da das Finanzamt jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil eingelegt hat, liegt die Entscheidung über das Für und Wider eines Werbungskostenabzugs beim BFH (Niedersächsisches FG, Urteil v. 8.6.2006, 14 K 57/03; Revision vor dem BFH, Az: VI B 92/06).
Praxis-Tipp:
Damit das Finanzamt überhaupt einem Werbungskostenabzug für einen Anti-Mobbing-Kurs zustimmt, müssen Arbeitnehmer dem Finanzamt detailliert ihre Situation bei der Arbeit schildern. Ist das Finanzamt davon überzeugt, dass der Besuch von Selbsthilfegruppen der Erhaltung des Arbeitsplatzes dienst – also ein berufliches Interesse vorliegt – kann über die Frage des Werbungskostenabzugs diskutiert werden. Notieren Sie deshalb sämtliche Situationen, in denen Sie sich gemobbt fühlten und legen Sie diese Aufzeichnungen dem Finanzamt im Zweifel vor.

